Eine Ernährungsberatung wendet sich an Gesunde, die allgemeine Informationen und individuelle Entscheidungshilfen bezüglich Lebensmittel, Essverhalten und der Reduzierung von Risikofaktoren wünschen.
Im Rahmen der Vorbeugung (Prävention § 20 SGB V) bezuschussen zahlreiche Krankenkassen bis zu drei Beratungstermine oder mehr.

Sie sollten sich beraten lassen

 - bei einer geplanten Ernährungsumstellung

 - bei Übergewicht
   
 - in der Menopause
   
 - in der Schwangerschaft und Stillzeit
   
 - bei Fragen zur Mikronährstoffversorgung
    
 - bei Fragen zu Ernährung und Sport

Antrag_auf_Kostenerstattung.pdf