Ernährungsberatung nach § 20 SGBV

  • bei allgemeinen Fragen zur Ernährung
  • zur Erfassung des Ernährungsstatus anhand eines Ernährungsprotokolls mit anschließender Auswertung und Besprechung
  • bei Übergewicht
  • in der Menopause
  • in der Schwangerschaft und Stillzeit
  • bei Fragen zu Ernährung und Sport