Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Von den Krankenkassen anerkannte Kurse werden im Rahmen der Primärprävention mit etwa 80 % bezuschusst - meist bis zu einem Höchstbetrag. Voraussetzung für die anteilige Kostenübernahme ist, dass der Versicherte eine mindestens 80 %ige Teilnahme an der Maßnahme nachweisen kann.

Antrag_auf_Kostenerstattung.pdf